• Um die Kosten der Schule zu decken wird eine monatliche Schulgebühr erhoben. Die außerschulische Betreuung wird separat berechnet.

    • Schulgeld
      Kosten pro Kind: 130 EUR / Monat
      Im Schulgeld sind die benötigten Schulbücher, jedoch nicht das Verbauchsmaterial enthalten.

      Verwaltungskostenpauschale (einmalig):
      90 EUR (Quereinsteiger: 190EUR)
       

       

      Elternstunden
      pro Familie und Schuljahr
      40 h / Ehepaar
      20 h / Alleinerziehende
       

       

      Schulgeld: Sie befinden sich in einer finanziellen Notlage?

      Es ist empfehlenswert, direkt mit der Schulleitung Kontakt aufzunehmen, um individuelle Unterstützungsmöglichkeiten zu besprechen. Die Schule legt Wert auf die Unterstützung von Familien und bietet eigene Regelungen für Härtefälle an.

       

      Prozess für Eltern in finanziellen Notlagen:

      1. Kontaktaufnahme: Setzen Sie sich mit der Schulleitung der Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule in Verbindung, um Ihre Situation zu schildern.

      2. Antragstellung: Reichen Sie einen formlosen Antrag auf Schulgeldermäßigung ein. Legen Sie diesem Antrag Nachweise über Ihr Einkommen und gegebenenfalls über den Bezug von Sozialleistungen bei.

      3. Prüfung: Die Schule wird Ihren Antrag prüfen und dabei die individuellen Umstände berücksichtigen.

      4. Rückmeldung: Nach der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung über mögliche Ermäßigungen oder Unterstützungsangebote.

       

      Es ist wichtig, frühzeitig das Gespräch mit der Schule zu suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden, die den Bildungsweg Ihres Kindes sicherstellt.

       

      Reduzierung der Gebühren für Betreuungsangebote
       

      Für Familien mit geringem Einkommen oder in finanziellen Notlagen bietet die Stadt Mannheim Unterstützungsmöglichkeiten an. Gemäß § 7 der Satzung über die Benutzungsgebühren für Betreuungsangebote an öffentlichen Mannheimer Grundschulen können Betreuungsgebühren auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Zahlung den Eltern nicht zumutbar ist. Ein vollständiger Erlass der Betreuungsgebühr ist möglich, wenn die Eltern nachweislich Leistungen wie Bürgergeld/Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. 

      https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/foerderung-und-hilfen/bildungs-und-teilhabepaket/download (Bildung und Teilhabe: Essen, Ausflüge, Klassenfahrten)

      https://www.mannheim.de/de/bildung-staerken/kitas-und-kindertagespflege/kitas/foerderung-kindertagesbetreuung (Betreuung)

       

      Da die Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule eine private Einrichtung ist, gelten die städtischen Regelungen möglicherweise nicht direkt.  Bitte richten Sie Ihre Fragen und Anträge an die Stadt Mannheim: silke.wirth-kayser@mannheim.de